Fördergrundsätze
8892 Reform der Athleten- Förderung

Ab 2023 können sich Nachwuchsathlet*innen für eine Talent-Förderung, eine Internatsplatz-Förderung sowie für das NRW-Sportstiftungs-Stipendium bewerben. World Games Sportarten werden förderberechtigt und außerordentlich herausragende Wettkampfleistungen können der Türöffner zu einer Förderung sein.

Neues Bewerbungsverfahren kommt

Zweck der Sportstiftung NRW ist die Förderung des Nachwuchses im Leistungssport in Nordrhein-Westfalen.  Dieser Zweck bildet die Grundlage des neuen Förderkonzepts. Die Individualförderung ist eine Anerkennung für herausragende Leistungen mündiger Athletinnen und Athleten mit einer starken Identifikation mit dem Sportland NRW und einer besonderen leistungssportlichen Perspektive. Um sie zu identifizieren, setzt die Sportstiftung im kommenden Jahr es ein neues Bewerbungsverfahren ein.

NRW-Bindung bleibt entscheidend

Zum neuen Bewerbungsfverfahren werden Sportlerinnen und Sportler aus olympischen, paralympischen, deaflympischen und World Games-Sportarten zugelassen, die mindestens eins der drei formalen Kriterien erfüllen:

  • Start für einen NRW-Verein oder
  • Trainingsmittelpunkt in NRW (aufgrund der Zuordnung zu einem Bundesstützpunkt in NRW) oder
  • Lebensmittelpunkt in NRW.

Klarer Fokus auf den Nachwuchs

Es werden sich ausschließlich Athletinnen und Athleten bewerben können, die in den

  • Nachwuchskader 1 (NK 1) oder
  • Nachwuchskader 2 (NK 2) oder
  • Landeskader Plus (LK+, der vom Landesverband benannt wird) oder
  • in einen entsprechenden Kader im Nachwuchsbereich der World Games-Sportarten berufen wurden.

Darüber hinaus können sich in Ausnahmefällen Athletinnen und Athleten, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, bewerben, wenn sie innerhalb der letzten sechs Monate eine außerordentlich herausragende Leistung auf nationaler oder auf NRW-Ebene erbracht haben. 

Die 3 Bausteine der Individualförderung

Die Talent-Förderung löst in 2023 die Basisförderung ab. Der monatliche Förderbetrag wird dabei von 200 Euro auf 250 Euro erhöht. Pro Jahr wird es zwei Bewerbungsphasen geben. Die ausgewählten Talente werden dann im Regelfall über zwei Jahre unterstützt. Aktuelle Basisförderungen laufen so lange wie diese ursprünglich bewilligt wurden – gegebenenfalls bis ins kommenden Jahr.

Bereits für das beginnende Wintersemester wurden die ersten NRW-Sportstiftungs-Stipendien zugesagt. Diese Zuwendung für studierende Athletinnen und Athleten beträgt monatlich 300 Euro für die Dauer eines Jahres. Ab der kommenden Bewerbungsphase wird das Stipendium einmal jährlich vergeben. Auf das Stipendium kann man sich zusätzlich zur Talent-Förderung bewerben.

Die Internatsplatz-Förderung bleibt bestehen. Die Sportstiftung unterstützt ausgewählte Internatsschülerinnen und -schüler mit bis zu 350 Euro monatlich, so dass ihr Internatsplatz maximal 300 Euro kostet. Bewerbungen werden zweimal pro Jahr möglich sein.

Neu-Bewerbungen in 2023 möglich

Athletinnen und Athleten, die die formalen Kriterien der neuen Fördergrundsätze 2023 erfüllen, können sich im DokuMe-Portal der Sportstiftung mit Frist zum 26. Juni 2023 neu um die Talent-Förderung bewerben. Derzeit finden Umbauarbeiten im Zuge des neuen Bewerbungsverfahrens statt. Das Portal steht rechtzeitig vor der ersten Bewerbungsfrist im neuen Jahr wieder zur Verfügung. Zwischenzeitlich sind keine Bewerbungen möglich.  

Zusammengefasst:

  • Talent-Förderung ist die neue Basisförderung. Förderbetrag wird auf 250 Euro/Monat erhöht und im Regelfall für zwei Jahre ausgesprochen.
  • Förderschwerpunkt sind Nachwuchskader und Landeskader+
  • Sportlerinnen und -Sportler aus World Games Sportarten können sich erstmals um Förderung bewerben
  • Internatsplatzförderung bleibt erhalten
  • NRW-Sportstiftungs-Stipendium wird fortgesetzt, erhält jedoch ein neues Auswahlverfahren. Athletinnen und Athleten können sich zusätzlich zur Talentförderung auf das Stipendium bewerben
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