Steuertipps im Leistungssport

Als Sportler*in musst Du deine Einkünfte genau im Blick haben – egal ob angestellt beim Verein, selbstständig mit Sponsorenverträgen oder über Social Media. Wer über dem Grundfreibetrag verdient, muss meist eine Steuererklärung abgeben.

Aber welche Einkünfte muss man wie versteuern? Welche steuerfreien Pauschalen gibt es? Und spielt es eine Rolle, ob Du studierst oder selbstständig bist? Diese und viele weitere Fragen zum Steuerrecht im Sport klären wir hier auf.

Außerdem bieten wir eine kostenlose steuerliche Erstberatung.

Steuertipps im Leistungssport
Steuerliche Erstberatung

Du wirst von der Sportstiftung NRW gefördert oder vom Olympiastützpunkt NRW betreut?

Dann kannst Du unsere kostenlose Erstberatung in Kooperation mit Steuerberater René Feldgen (Kanzlei DORNBACH) in Anspruch nehmen.

Bitte prüfe Du zuerst, ob dein Anliegen in unseren FAQs beantwortet wird. Hast Du einen besonders kniffligen Fall, kannst Du dich über den Kontakt-Button an den Experten wenden und schnelle Hilfe bekommen. Schildere deinen Fall bitte möglichst konkret.

Übrigens: Auch der Verein Athleten Deutschland bietet exklusiv für seine aktiven Mitglieder eine steuerliche Erstberatung.

Wenn Du als Sportler*in Einkünfte über 12.096 Euro im Jahr hast, muss meist eine Steuererklärung abgeben. Einnahmen aus Sponsoring, Startgeldern oder Sachleistungen müssen vollständig erfasst werden. Auch Auslandseinkünfte und Trainingslagerkosten können steuerliche Folgen haben. Wichtig ist dabei die richtige Zuordnung der Einkünfte – etwa als selbstständige, nichtselbstständige oder gewerbliche Einkünfte.

In der Regel musst Du die Einkommensteuer einschließlich der Lohnsteuer (als besondere Erhebungsform der Einkommensteuer), die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer im Blick behalten. Weniger relevant ist die Körperschaftsteuer, da Sportler*innen in aller Regel als Individualperson Einkünfte erzielen und die Körperschaftsteuer eine Körperschaft, zum Beispiel eine GmbH voraussetzt.

In unseren FAQs klären wir Zusammenhänge und Anwendungsbereiche der verschiedenen Steuerformen.

FAQ – Steuerrecht im Sport

Muss ich als Sportler*in überhaupt eine Steuererklärung machen?

Erzielst Du Einkünfte unterhalb des sogenannten Grundfreibetrages von derzeit 12.096 Euro (Stand 07/2025), ist in der Regel keine Steuererklärung zu erstellen.

Sollten Du jedoch Einkünfte oberhalb dieses Betrages erzielt werden, richtet sich die Steuererklärungspflicht unter anderem nach der Art der bezogenen Einkünfte.

So wird zum Beispiel die Einkommensteuer auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei angestellten Sportler*innen bereits unterjährig im Wege des Lohnsteuerabzugs beglichen. Ausnahmen hiervon gibt es zum Beispiel bei verheirateten Steuerpflichtigen.

Erzielst Du außerhalb eines Anstellungsverhältnisses Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrages, ist immer eine Steuererklärung zu erstellen.

Welche Einkunftsarten können für Sportler*innen relevant sein?

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet zwischen sieben Einkunftsarten:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • sonstige Einkünfte

 

(Berufs-) Sportler*innen erzielen in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb – zum Beispiel aus Sponsoren- oder Werbeverträgen, Start- und Antrittsprämien, erhaltenen Sachleistungen (Turnschuhe, Sportkleidung, Fahrzeig, Turnierprämien etc.)

Auch Einkünfte aus einer Selbstvermarktung zum Beispiel über Social Media Kanäle können zu steuerpflichtigen Einkünften führen.

Bist Du bei einem Sportverein oder Club angestellt, erzielst Du – ggf. zusätzlich – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.

Denkbar ist auch ein Nebeneinander unterschiedlicher Einkunftsarten. Zum Beispiel können auch von der Nationalmannschaft ausgeschüttete Prämien als Entgelt von dritter Seite zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen.

Auch Versicherungsleistungen aus bestimmten Sportinvaliditätsversicherungen können als sonstige Einkünfte der Einkommensteuerpflicht unterliegen.

Erzielst Du Einkünfte aus Gewerbebetrieb, musst Du immer auch an die Gewerbesteuer denken.

Muss ich alle Einkünfte bei der Steuererklärung nachweisen?

Grundsätzlich sind sämtliche Einkünfte zu versteuern. Andernfalls droht der strafbewehrte Tatbestand der Steuerhinterziehung.

Denke dabei auch an Einkünfte aus dem Ausland, zum Beispiel Start- und Turniergelder. Hier ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob es bilaterale Abkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen ausländischen Staat gibt, aus welchen sich das konkrete Besteuerungsrecht für den Wohnsitzstaat beziehungsweise den Staat ergibt, in welchem das Turnier stattfindet. Diese Abkommen regeln auch, wie eine ggf. im Ausland auf Start- und Turniergelder gezahlte Steuern in Deutschland zu behandeln ist.

Was sind Werbungskosten?

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Aus Sicht von Sportler*innen spielen Werbungskosten insbesondere im Bereich der Arbeitnehmereinkünfte eine Rolle.

Ohne einen konkreten Nachweis tatsächlich angefallener Werbungskosten kannst Du von den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit einen Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro in Abzug bringen.

Was sind Betriebseinnahmen?

Betriebseinnahmen sind alle Einnahmen, die Du im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit erzielst. Hierzu gehören insbesondere Einnahmen aus Werbe- und Sponsorenverträgen, Start- und Turniergelder aber auch Sachleistungen wie Turnschuhe und Sportkleidung deines Ausrüsters. Auch Einnahmen aus der Selbstvermarktung über Social Media Kanäle gehören zu den steuerpflichtigen Betriebseinnahmen.

Was sind Betriebsausgaben?

Was die Werbungskosten für Arbeitnehmer sind, sind die Betriebsausgaben für Gewerbebetreibende. Es handelt sich hierbei um Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind.

Das Steuerrecht unterscheidet nicht zwischen sinnvollen und nicht sinnvollen Betriebsausgaben. Allerdings kennt das Steuerrecht eine Reihe von Verboten, wodurch bestimmte Betriebsausgaben nicht oder nur der Höhe nach beschränkt steuerlich abziehbar sind. Ein typisches Beispiel für beschränkt abziehbare Betriebsausgaben sind zum Beispiel Bewirtungsaufwendungen.

Wie ermittle ich meine jährlichen Einnahmen und Ausgaben?

Sportler*innen dürfen ihren Gewinn in der Regel mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. Sämtliche Einnahmen werden also sämtlichen Ausgaben gegenübergestellt. Dabei gilt, dass Einnahmen erst bei Zahlungseingang und die Ausgaben erst bei Zahlungsausgang anzusetzen sind.

Die Ein- und Ausgaben musst Du sowohl durch Rechnungen als auch durch den entsprechenden Zahlungsnachweis belegen.

Was ist eine Gewinn- und Verlustrechnung?

Im Rahmen einer Gewinn- und Verlustrechnung werden sämtliche von dir erzielte Einnahmen – zum Beispiel aus Gewerbebetrieb – sowie sämtliche Ausgaben in einem bestimmten Format gegenübergestellt und ein Ergebnis ermittelt. Übersteigen die Einnahmen die Ausgaben spricht man von einem Gewinn, im umgekehrten Fall von einem Verlust.

Muss ich als Athlet*in ein Gewerbe anmelden?

Für Zwecke des Steuerrechts ist die Anmeldung eines Gewerbes nicht entscheidend. Das Steuerrecht knüpft vielmehr an den tatsächlich verwirklichten Sachverhalt an.

Viele Gewerbeämter fordern aber eine Anmeldung. Um das zu klären, solltest Du rechtzeitig Kontakt zu dem für dich zuständigen Gewerbeamt aufnehmen.

Gibt es Formvorschriften für die Rechnungen, die ich als Sportler*in beim Finanzamt einreiche?

Ja. Beachte außerdem, dass im Leistungsaustausch zwischen Sportler*in und Unternehmer*in, zum Beispiel einem Sponsor oder Werbepartner, zwingend eine Rechnungsstellung zu erfolgen hat.

Welche Angaben müssen Rechnungen enthalten?

Folgende Angaben hat die Rechnung unter anderem zwingend zu enthalten:

  • – dein vollständiger Name und deine vollständige Anschrift sowie Name und Anschrift des/der Leistungsempfängers
  • – die Steuernummer bzw. Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • – das Ausstellungsdatum
  • – eine fortlaufende Rechnungsnummer
  • – eine handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. den Umfang und die Art der sonstigen Leistung
  • – den Zeitpunkt der Leistung
  • – den anzuwendender Steuersatz (Leistungen von Sportler*innen unterliegen i.d.R. dem Regelsteuersatz von derzeit 19 %)
  • – das Entgelt sowie den darauf entfallenden Steuerbetrag
  • – gegebenenfalls ein Hinweis für den Fall der Steuerbefreiung
Macht es einen Unterschied in meiner Steuererklärung, ob ich Student*in bin, einer Ausbildung oder einem Beruf neben dem Sport nachgehe?

Nein. Das Steuerrecht knüpft nicht an den persönlichen Ausbildungsstatus an. Entscheidend sind vielmehr die erzielten Einkünfte, welche im Rahmen der Steuererklärung zu versteuern sind.

Macht es einen Unterschied in meiner Steuererklärung, ob ich eine Sportförderstelle und dazu noch Einkünfte aus Sponsoring etc. habe?

Im Grunde macht dies keinen Unterschied. Sämtliche Einnahmen sind daraufhin zu untersuchen, ob sie einer der sieben Einkunftsarten unterliegen. Wenn dies der Fall ist, unterscheidet das Steuerrecht mit wenigen Ausnahmen nicht nach der Herkunft.

Sind Zuwendungen der Sportstiftung NRW und der Stiftung Deutsche Sporthilfe steuerpflichtig?

Zuwendungen Sportstiftung NRW und der Stiftung Deutsche Sporthilfe stellen grundsätzlich steuerpflichtige Einnahmen dar, da sie der Förderung der sportlichen Tätigkeit dienen. Dies gilt u.a. auch für Prämien, sofern der Sport in erwerbswirtschaftlicher Absicht ausgeübt wird. Die Steuerpflicht einer Prämie sollte im individuellen Einzelfall geprüft werden.

Liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, zählen die Zahlungen in der Regel zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Hast Du hingegen keine weiteren gewerblichen Einnahmen, sind die Zuwendungen als sonstige Einkünfte zu erfassen.

Liegen Deine Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrags von derzeit 12.096 Euro/Jahr, ist in der Regel keine Steuererklärung notwendig.

Wie mache ich Einnahmen durch Wettkämpfe im Ausland steuerlich geltend?

Zunächst musst Du klären, wo die Einnahmen zu versteuern sind. Folgende Fälle sind möglich:

  • – Steuerpflicht nur im Land des Wettkampfes
  • – Steuerpflicht nur in Deutschland – ggf. sind Besonderheiten des ausländischen Steuerrechts zu beachten
  • – Steuerpflicht im Ausland bei gleichzeitiger Berücksichtigung dieser Einnahmen bei der Ermittlung des Steuersatzes in Deutschland (sog. Progressionsvorbehalt)
  • – Doppelbesteuerung sowohl im Wettkampfland als auch im Wohnsitzland ggf. unter Anrechnung der im Ausland gezahlten Steuer auf die deutsche Einkommensteuer

Hieran schließt sich die Frage der Erstellung der jeweiligen Steuererklärung an.

Hängt der Ort meiner Steuererklärung von meinem ständigen Wohnsitz oder von meinem gemeldeten Wohnsitz ab?

Das Steuerrecht knüpft an den melderechtlichen Wohnsitz, beziehungsweise den sogenannten gewöhnlichen Aufenthalt an. Liegt einer der beiden im Inland, gilt grundsätzlich das Welteinkommensprinzip. Es besagt, dass vorbehaltlich bilateraler Abkommen zwischen Deutschland und weiteren Staaten sämtliche weltweit erzielten Einkünfte in Deutschland zu versteuern sind.

Meine Klamotten und Schuhe bekomme ich vom Ausrüster zugeschickt. Ich darf sie nicht aussuchen und habe keine Preisangaben. Wie muss ich das steuerlich bewerten?

Sachleistungen sind als Betriebseinnahmen mit dem „gemeinen Wert“ anzusetzen. Dabei handelt es sich um den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes – also der Sportkleidung – bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der gemeine Wert ist immer ein Bruttowert, das heißt einschließlich der Umsatzsteuer. In der Regel wird hier auf die unverbindliche Preisempfehlung für Wiederverkäufer abzustellen sein. Sollte der tatsächliche Marktpreis deutlich unterhalb dieses Preises liegen ist dieser anzusetzen.

Wir empfehlen dir, aus Beweissicherungsgründen entsprechende Aufzeichnungen über die Ermittlung des gemeinen Wertes zu führen.

In umsatzsteuerlicher Hinsicht musst Du zudem daran denken, dass in solchen Fallkonstellationen in der Regel ein „tauschähnlicher Umsatz“ vorliegt, über welchen mittels Rechnung abzurechnen ist. Die Bemessungsgrundlage für den tauschähnlichen Umsatz bestimmt sich nach dem Wert des jeweils anderen Umsatzes.

Mein Auto läuft als Firmenwagen über meinen Sponsor. Wie muss ich das steuerlich ansetzen?

Die Überlassung eines Fahrzeugs durch einen Sponsor an gewerbetreibenden Sportler*innen stellt eine steuerpflichtige Nutzungsüberlassung dar und zwar sowohl bei der Einkommens- als auch bei der Umsatzsteuer.

Welche Art von Einnahmen sind Gelder, die ich für die Teilnahme an Wettkämpfen bekomme?

Start-, Auflauf- oder Siegprämien, die Du durch die Teilnahme an Wettkämpfen erzielst, unterliegen in der Regel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer.

In umsatzsteuerlicher Hinsicht gilt es zu prüfen, ob diese Gelder im jeweiligen Einzelfall eine konkrete Gegenleistung für eine von dir erbrachte Leistung darstellen. Falls ja, unterliegen diese Einnahmen auch der Umsatzsteuer.

Rückwirkend zum 1. Januar 2026 gilt bei Prämien im Zusammenhang von Olympischen und Paralympischen Spielen eine Neuregelung. Diese sieht vor, Medaillenprämien (Deutsche Sporthilfe, Ländersportstiftungen) sowie ergänzende Zahlungen aus vergleichbaren Landesprogrammen oder Leistungen unmittelbar aus staatlichen
Haushaltsmitteln steuerfrei zu stellen. Darunter fällt auch die Teilnahmeprämie der Sportstiftung NRW. Du kannst gegenüber dem Finanzamt argumentieren, dass diese Zahlungen unter § 3 Nr. 73 EStG steuerfrei sind.

Müssen Trainingslager als Einnahmen angegeben werden, wenn Übernachtungen und Verpflegung vom Verband gestellt werden?

Hierbei handelt es sich oftmals um einen Grenzbereich. Bei Sportler*innen führen insbesondere Erstattungen im Zusammenhang mit Trainingslagern zu gewerblichen beziehungsweise sonstigen Einkünften.

Wenn Du mit Kosten für Trainingslager und Co. deinen Verein weiterbelasten darfst, beachte auch die Umsatzsteuer. So kann unter Umständen ein Leistungsaustausch gegeben sein, der zur Folge hätte, dass die vermeintliche Aufwandsentschädigung der Umsatzsteuer unterliegt.

Kann ich Kosten, die mir durch privat organisierte Trainingslager entstehen, geltend machen?

Aufwendungen für privat organisierte Trainingslager können als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben angesetzt werden, vorausgesetzt die betriebliche oder berufliche Motivation für das Trainingslager kann plausibel und schlüssig nachgewiesen werden.

Beachte, dass der Aufenthalt in einem Fünf-Sterne-Nobelhotel aus Sicht der Finanzverwaltung äußerst kritisch beäugt werden dürfte.

Wenn dich dein/e Partner*in oder ein Familienmitglied ins Trainingslager begleitet und Du die Aufwendungen für die Begleitung trägst, können diese in der Regel nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Im Zweifel sind Aufwendungen – zum Beispiel bei bestimmten Pauschalreisen – in einen privat (mit-)veranlassten Teil und einen solchen, welcher originär durch das Trainingslager verursacht worden ist, zu schätzen.

Gibt es steuerfreie Pauschalen, wenn ich neben dem Sport als Trainer*in oder in ähnlicher Funktion tätig bin?

Ja. Du kannst die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Diese beträgt derzeit 3.000 Euro jährlich und stellt einen Steuerfreibetrag dar, wenn deine Tätigkeit im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich ausgeübt wird.

Wenn Du eine solche Tätigkeit nicht ausübst, aber ein sonstiges Ehrenamt übernommen hast – etwa in der Vereinsorganisation – kann stattdessen die Ehrenamtspauschale in Höhe von aktuell 840 Euro pro Jahr greifen.

Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist jeweils, dass deine Tätigkeit nebenberuflich erfolgt und kein steuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis im klassischen Sinne vorliegt. Überschreiten die Einnahmen die jeweiligen Freibeträge, musst Du den übersteigenden Teil versteuern.

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