Steuertipps im Leistungssport

Was musst Du als Leistungssportler versteuern? Welche Ausgaben kannst Du von der Steuer absetzen? Wozu brauchst Du Anlage N, S und G?

Hier findest Du Informationen und Ansprechpartner zu den Besonderheiten des Steuerrechts im Spitzensport.

 

Steuertipps im Leistungssport
Steuerhilfen
Kostenlose steuerliche Erstberatung

Steuerberater Michael Hohmann bietet für geförderte Athlet*innen der Sportstiftung NRW eine kostenlose Erstberatung. Er unterstützt bei allen steuerlichen Fragen, unter anderem bei der steuerrechtlichen Behandlung von Leistungen. Zum Beispiel bei Zuwendungen des Vereins, bei Förderungen durch die Sportstiftung NRW und die Deutsche Sporthilfe oder auch bei Einkünften durch Start- oder Preisgelder sowie durch Wirtschaftspartner und Sponsoren.

Hier kannst Du das für Dich zuständige Finanzamt finden.

Steuerliche Beratung von Athleten Deutschland

Athleten Deutschland hat ein steuerrechtliches FAQ zusammengestellt und bietet exklusiv für aktive Mitglieder eine steuerliche Erstberatung durch Experten.

Das Infomaterial entstand in gemeinschaftlicher Initiative der Sportstiftung NRW mit den Olympiastützpunkt NRW/Rheinland und der Leistungssportregion Rhein-Kreis Neuss sowie mit den Olympiastützpunkten NRW/Rhein-Ruhr und Westfalen.

FAQs – Steuerrecht

Muss ich Förderungen von Stiftung in der Steuererklärung angeben?

Du bist verpflichtet, die Fördergelder in der Steuererklärung anzugeben. Indem Du auf den koordinierten Ländererlass vom 8. April 1969 (ESt-Kartei, Nr. 4 zu § 22) verweist, kannst Du diesen Einnahmen Ausgaben in selber Höhe gegenüberstellen. Das bedeutet, dass hier kein Gewinn zu versteuern ist.

Du kannst die Sportstiftung um einen Nachweis deiner Förderung bitten.

Was muss ich in Monaten beachten, in denen die Einnahmen mit den Ausgaben nicht deckungsgleich sind?

Beispielsweise infolge der Coronapandemie  können die sportbedingten Ausgaben vorübergehend geringer sein als die Einnahmen. Bewahre Nachweise aller Kosten auf, die mit der Berufsausübung zusammenhängen. Die Art der Einnahmen ist hier ausschlaggebend: Stiftungsgelder sind grundsätzlich steuerfrei. Bei der Sporthilfe und Sportstiftung werden Ausgaben in selber Höhe unterstellt. Bei den sonstigen Einnahmen kann man weniger angefallene Kosten gegenrechnen.

Muss ich die Preise für kostenlose Zuwendungen auflisten?

Warensendungen werden an den/die Sportler*in (nicht an die Privatperson) geschickt, um eventuell beworben/gezeigt/getragen zu werden. Daher sind sie grundsätzlich als Einnahme zu erfassen (mit dem Warenwert = Verkaufswert), sofern der Versender nicht bestätigt, eine pauschale Versteuerung vorgenommen zu haben. Das ist allerdings die Ausnahme.

Wird die Ware nicht angenommen, hast Du keine Einnahme.

Wird die Ware angenommen und ist für die Ausübung des Sports notwendig, hast Du Einnahmen und Ausgaben in selber Höhe.

Wird die Ware angenommen und privat genutzt, sind dies Einnahmen.

Wird die Ware ohne Vertrag – unaufgefordert – verschickt, hast Du eine Einnahme in Höhe des Warenwerts. Du zahlst aber keine Umsatzsteuer, da kein Leistungsaustausch stattfindet.

Für Ware in Gegenleistung für einen Social-Media-Posts, die Du anschließend behalten darfst, zahlst Du Umsatzsteuer auf die Einnahme.

Erhaltene Ware und deren Verwendung musst Du aufzeichnen, den Verkaufswert ermitteln oder sachgerecht schätzen. Frage hierzu entweder den Versender oder recherchiere den günstigsten Preis im Internet und dokumentiere diesen. Achtung! Geschenkte Reisen und Rabatte können ebenfalls steuerpflichtig sein.

Wann muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Wenn Du selbständige Einkünfte hast (Stiftungsgelder, kostenlose Zuwendungen, Startgelder etc.) musst Du grundsätzlich immer eine Steuererklärung einreichen, auch wenn keine Steuer anfällt. Wenn die Summe Deiner Einnahmen größer als 10.000 Euro/Jahr ist, wird keine Einkommensteuer anfallen und die Steuererklärung ist schnell gemacht: Fülle den Mantelbogen mit den persönlichen Daten und Anlage „G“ mit den Einnahmen aus.

Fristen