Datenschutz

Datenschutzhinweise und Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten

Nach Artikel 13 und 14 der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der Verantwortliche einer betroffenen Person, deren Daten er verarbeitet, die in diesen Artikeln genannten Informationen bereit zu stellen. Dieser Informationspflicht kommen wir hiermit nach.

1. Vorbemerkung

Satzungsmäßiger Zweck der Sportstiftung NRW ist die Förderung des Nachwuchses im Leistung in Nordrhein-Westfalen. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch individuelle Hilfsmaßnahmen für Athletinnen und Athleten. Weitere Informationen finden Sie in unseren Förderkriterien.

In diesem Zusammenhang ist es unabdingbar, personenbezogene Daten der zu fördernden Athletinnen und Athleten automatisiert, d.h. mittels EDV-Systemen, zu verarbeiten. Die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten ist innerhalb der Europäischen Union in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und in der Bundesrepublik Deutschland ergänzend im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn eine ausreichende rechtliche Grundlage vorliegt. Wir verarbeiten Daten ausschließlich auf der Grundlage der von Dir erteilten Einwilligung. Im Folgenden informieren wir Dich über die wesentlichen Aspekte der Datenverarbeitung.

Förderkriterien

Die Sportstiftung NRW fördert Sportlerinnen und Sportler aus olympischen, paralympischen, deaflympischen und World-Games-Sportarten, die mindestens eins der drei formalen Kriterien erfüllen:

•          Start für einen NRW-Verein oder 

•          Trainingsmittelpunkt in NRW aufgrund der Zuordnung zu einem Bundesstützpunkt in NRW oder 

•          Lebensmittelpunkt in NRW. 

Es werden sich grundsätzlich nur Athletinnen und Athleten bewerben können, die in einem der folgenden Kader berufen wurden: 

 •         Nachwuchskader 1 (NK 1), 

•          Nachwuchskader 2 (NK 2), 

•          Landeskader Plus (LK+, der vom Landesverband benannt wird)

2. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und wie können Sie den Verantwortlichen erreichen?

Wenn Du einen Antrag auf Förderung bei der Sportstiftung NRW stellst, ist für die Verarbeitung Deiner personenbezogenen Daten verantwortlich:

Nordrhein-westfälische Stiftung zur Nachwuchsförderung im Leistungssport – Sportstiftung NRW, gesetzlich vertreten durch den Vorstand: Dr. Ingo Wolf, Anke Feller, Gisela Hinnemann, Steffi Nerius, Marion Rodewald, Volker Staufert, Bernhard Schwank, Alfred Vianden

Sportstiftung NRW, Am Sportpark Müngersdorf 6, 50933 Köln
Telefon: 0221 4982-6025
E-Mail: datenschutz@sportstiftung-nrw.de

3. Hat die Sportstiftung NRW eine*n Datenschutzbeauftragte*n bestellt?

Die Sportstiftung NRW ist gesetzlich nicht verpflichtet, eine*n Datenschutzbeauftragte*n zu benennen. Bei Fragen zum Datenschutz, wende Dich bitte an die vorgenannten Kontaktdaten.

4. Für welchen Zweck bzw. für welche Zwecke verarbeiten wir Deine personenbezogenen Daten?

Wir verarbeiten Deine Daten, um Deinen Antrag auf Förderung durch die Sportstiftung NRW bearbeiten und Dich im Rahmen unseres Stiftungszwecks gegebenenfalls fördern zu können.

5. Welche Daten, die einen Bezug zu Deiner Person haben, verarbeiten wir und an wen werden diese Daten weitergegeben?

Welche Daten auf Deine Person bezogen wir verarbeiten und an wen welche Daten weitergegeben werden, hängt davon ab, welche Form der Förderung Du beantragst und Du durch die Sportstiftung NRW gegebenenfalls erhältst. Im Rahmen der Individualförderung sind unterschiedliche Förderbausteine vorgesehen. Es handelt sich um die folgenden Förderbausteine: Talent-Förderung, Internatsplatz-Förderung und NRW-Sportstiftungs-Stipendium.

5.1. Förderbaustein Talent-Förderung

Folgende Daten werden im Rahmen des Förderbausteins Talent-Förderung verarbeitet:

Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnort (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), E-Mail-Adresse, Mobiltelefonnummer, ggf. Website, Ergebnisse und Erfolge im Sport, Vereinszugehörigkeit, Kaderstatus, Trainingsort, bei minderjährigen Athletinnen und Athleten die Kontaktdaten des gesetzlicher Vertreters sowie deren Anschrift, einen Fragebogen, ein Motivationsschreiben sowie ein Bewerbungsvideo, Beurteilung zu Deiner Person von Deinem Landesfachverband, die sportfachliche Einschätzung Deines Trainers, evtl. Gesundheitsdaten (hierbei handelt es sich ausschließlich um die Zugehörigkeit zum Behindertensportverband bzw. des Gehörlosenverbandes).

Im Falle einer Bewilligung werden weitere Daten gespeichert: Bewilligungsbetrag und -zeitraum, Bankverbindung; Zustimmung zur Fördervereinbarung.

5.2. Förderbaustein Internatsplatz-Förderung

Im Rahmen des Förderbausteins Internatsplatz-Förderung werden über die in Ziffer 5.1. genannten Daten die folgenden Daten verarbeitet:

Angaben zum Internat, in dem Du untergebracht bist, Internatsbeitrag, Schuljahrgang, Datum des voraussichtlichen Schulabschlusses, Angaben über Fremdförderung.

Das Ausfüllen eines Fragebogens sowie ein Video werden für diesen Förderbaustein nicht benötigt und daher auch nicht gespeichert.

5.3. Förderbaustein NRW-Sportstiftungs-Stipendium

Im Rahmen des Förderbausteins NRW-Sportstiftungs-Stipendium werden über die in Ziffer 5.1. genannten Daten die folgenden Daten verarbeitet:

Universität/Fachhochschule, Studiengang, Schwerpunkt, Semester, voraussichtliches Ende des Studiums, Zeitpunkt der Immatrikulation, Notendurchschnitt, Bachelorabschluss und Abschlussdatum, Download Bachelorzeugnis, Download Transcript of Records, erreichte Credits, Angaben über Fremdförderung (Deutsche Bank Stipendium und Deutschlandstipendium). Im Falle einer Bewerbung direkt nach dem Schulabschluss: Download Abiturzeugnis, Notendurchschnitt (Schule).

5.4. Datenweitergabe an den für Dich zuständigen Landesfachverband

Der Stiftungszweck basiert ferner darauf, dass nur Athletinnen und Athleten gefördert werden können, die den Förderkriterien entsprechen. Dies setzt eine Zusammenarbeit zwischen der Sportstiftung NRW und dem jeweils zuständigen Landesfachverband voraus. Daher willigst Du ein, dass folgende personenbezogene Datenkategorien an den für Dich zuständigen Landesfachverband weitergeben werden:

5.4.1. Förderbaustein Talent-Förderung

Vorname, Nachname, Geschlecht, Anschrift, E-Mail, bei minderjährigen Athletinnen oder Athleten Vor- und Nachname des Erziehungsberechtigten, Verein mit Startberechtigung, Trainingsort, Kaderstatus, Erfolge des letzten Jahres, die Tatsache der Bewilligung mit Fördersumme und Förderzeitraum oder die Ablehnung der Förderung.

Folgende Daten werden zusätzlich weitergegen, wenn der jeweilige Förderbaustein beantragt und bewilligt oder abgelehnt wird:

5.4.2. Förderbaustein Internatsplatz-Förderung

Internat, Tatsache der Bewilligung mit Fördersumme und Förderzeitraum oder die Ablehnung der Förderung.

5.4.3. Förderbaustein NRW-Sportstiftungs-Stipendium

Die Tatsache der Bewilligung mit Fördersumme und Förderzeitraum oder die Ablehnung der Förderung.

5.5. Datenweitergabe an das Internat, in dem Du untergebracht bist

Wird ein Antrag des Förderbausteins Internatsplatz-Förderung gestellt, ist eine Zusammenarbeit mit dem zuständigen Sportinternat in NRW zwingend erforderlich, dass folgende personenbezogene Datenkategorien an Dein Internat weitergeben werden. Sofern eine Internatsschülerin oder ein Internatsschüler einen Antrag stellt:

Vorname, Nachname, Geschlecht, bei minderjährigen Athletinnen oder Athleten Vor- und Nachname des Erziehungsberechtigten, Verein mit Startberechtigung, Trainingsort, Kaderstatus, Erfolge des letzten Jahres, Jahrgangsstufe, voraussichtlicher Schulabschluss, Internatsbeitrag, Angaben über Fremdförderung, die Tatsache der Bewilligung mit Fördersumme und Förderzeitraum oder die Ablehnung der Förderung.

5.6. Datenweitergabe an die Laufbahnberater*innen bei den Trägern der Olympiastützpunkte, denen Du als Athletin oder Athlet zugewiesen bist

Die schulischen und beruflichen Perspektiven der Athletinnen und Athleten für die Zeit nach der aktiven sportlichen Karriere sind der Sportstiftung NRW ein wichtiges Anliegen. Ein nachhaltiger und verantwortungsbewusster Einsatz der Fördermittel hat nicht nur die sportliche Laufbahn der Athletinnen und Athleten im Blick, sondern berücksichtigt auch deren berufliche bzw. schulische Entwicklung. Die Olympiastützpunkte in Nordrhein-Westfalen verfügen über Laufbahnberater*innen, die die zu fördernden Athletinnen und Athleten im Hinblick auf die schulische und berufliche Laufbahn beraten und betreuen. Daher willigst Du ein, dass die für Dich zuständigen Laufbahnberater beim zuständigen Olympiastützpunkt Kenntnis von den nachfolgenden Daten erhalten:

5.6.1. Förderbaustein Talent-Förderung:

Vorname, Nachname, Geschlecht, Geburtsdatum, E-Mailadresse, Sportart, Disziplin, Verein, Trainingsort, Kaderstatus, Tatsache der Bewilligung mit Fördersumme und Förderzeitraum oder die Ablehnung der Förderung.

5.6.2. Förderbaustein Internatsplatz-Förderung

Im Rahmen des Förderbausteins Internatsplatz-Förderung werden über die in Ziffer 5.6.1 genannten Daten die folgenden Daten weitergegeben:

Internat, Jahrgangsstufe, Datum voraussichtlicher Schulabschluss, Tatsache der Bewilligung mit Fördersumme und Förderzeitraum oder die Ablehnung der Förderung.

5.6.3. Förderbaustein NRW-Sportstiftungs-Stipendium

Im Rahmen des Förderbausteins NRW-Sportstiftungs-Stipendium werden über die in Ziffer 5.6.1. genannten Daten die folgenden Daten weitergegeben:

Universität/Fachhochschule, Studiengang, Schwerpunkt, Semester, Bachelorabschluss, voraussichtliches Ende des Studiums, Tatsache der Bewilligung mit Fördersumme und Förderzeitraum oder die Ablehnung der Förderung.

6. Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Deine Daten?

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund Ihrer Einwilligung im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 lit. a) i. V. m. Artikel 7 DSGVO.

7. An welche Personen, Stellen oder Kategorien von Empfängern werden Deine Daten weitergegeben?

Deine Daten werden zunächst intern von zuständigen Mitarbeiter*innen der Sportstiftung NRW verarbeitet. Dabei handelt es sich insbesondere um Sachbearbeiter*innen, Referent*innen, Vorstandsmitglieder und externe Gutachter*innen. Deine Daten werden vertraulich behandelt.

Darüber hinaus werden Deine Daten sowohl im Fall der Bewilligung als auch der Ablehnung der Förderung an den jeweiligen Landesfachverband, für den Du sportlich tätig bist, und wenn Du in einem Sportinternat untergebracht bist, an das Sportinternat weitergegeben. Ferner werden gewisse Daten nach einer Antragsbewilligung den Laufbahnberater*innen bei den zuständigen Olympiastützpunkten zur Kenntnisnahme zugänglich gemacht. Die Weitergabe an diese Institutionen erfolgt in dem unter 5. beschriebenen Rahmen.

Im Rahmen der Beantragung des Förderbausteins Talentförderung ist vorgesehen, dass zur Beurteilung der Mündigkeit ein Persönlichkeitsfragebogen ausgefüllt wird. Mit der Durchführung haben wir folgendes Unternehmen beauftragt:

Kölner Institut für Managementberatung GmbH & Co. KG, Domstraße 55-73, 50668 Köln

Deine Daten und Angaben werden durch das Kölner Institut für Managementberatung nur in pseudonymisierter Form übertragen und ausgewertet. Dort werden die Daten unter Deiner Person zugeordneten ID-Nummer bearbeitet. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Instituts ist nur diese ID-Nummer zugänglich, nicht aber Dein Name bzw. andere Daten oder Angaben, die einen Bezug zu Deiner Person herleiten lassen.

Die Daten der Bankverbindung der Athletinnen und Athleten werden im Fall der Bewilligung zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs an die Kreissparkasse Köln weitergeleitet.

Im Fall einer Bewilligung im Förderbausteins Talentförderung und Internatsplatz-Förderung besteht die Möglichkeit, dass Frau Andrea Bowinkelmann (Landessportbund NRW) nach Durchsicht der Bewerbungsunterlagen ein Talent als Kandidat oder Kandidatin für das Programm „Top-Talent“ des Landessportbundes NRW identifiziert und Kontakt aufnimmt.

Ferner werden Deine Daten der jeweils aktuell beauftragten Wirtschaftsprüfungskanzlei im Rahmen der Erstellung der Bilanz und des Jahresabschlusses offengelegt.

Deine Daten können darüber hinaus sogenannten Auftragsverarbeitern zugänglich gemacht werden. Hierbei handelt es sich um Unternehmen und deren Mitarbeiter*innen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit IT-Dienstleistungen erbringen. Diese Unternehmen sind auftrags- und weisungsgebunden auf der Grundlage eines Auftragsverarbeitungsvertrages im Sinne von Artikel 28 Abs. 3 DSGVO tätig und verarbeiten die Daten nicht für eigene Zwecke. Hierbei handelt derzeit um folgendes Unternehmen:

DokuMe GmbH, Fritz-Figge-Str. 13, D-50823 Köln

8. Bist Du verpflichtet, uns die Daten zu Deiner Person zur Verfügung zu stellen und welche Folgen hat es für Dich, wenn Du uns die Daten nicht zur Verfügung stellst oder die Einwilligung in die Datenverarbeitung nicht erteilst bzw. eine erteilte Einwilligung zu einem späteren Zeitpunkt widerrufst?

Du bist nicht verpflichtet, uns die Daten Deiner Person betreffend zur Verfügung zu stellen. Wenn Du uns die Daten nicht zur Verfügung stellst oder nicht die Einwilligung in die Datenverarbeitung erteilst, dann können wir Dich nicht fördern.

Du hast ferner die Möglichkeit, die von Dir erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber der Sportstiftung NRW mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Bitte berücksichtige dabei, dass im Fall des Widerrufs eine weitere Förderung durch die Sportstiftung NRW nicht mehr möglich ist.

9. Für welche Dauer werden wir Deine Daten speichern bzw. was sind die Kriterien für die Festlegung der Dauer?

Im Fall der Ablehnung werden die personenbezogenen Daten sechs Monate nach Versand der Ablehnungsmitteilung gelöscht.

Im Fall der Bewilligung werden die personenbezogenen Daten während des Förderungszeitraums verarbeitet. Nach Ablauf der Förderung werden die Daten gemäß gesetzlichen Aufbewahrungs-fristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Ablauf der Förderung und der Löschung wird die Verarbeitung von Daten, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen vorgehalten werden müssen, eingeschränkt.

10.  Welche Rechte stehen Dir im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung zu?

Dir stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:

– das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

– das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO

– das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO

– das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO

– das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO

– das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO

– das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO

– das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.

11. Woher stammen die Daten, die wir zu Deiner Person verarbeiten?

Die personenbezogenen Daten der zu fördernden Athletinnen und Athleten werden in der Regel bei den Athletinnen und Athleten im Rahmen des Antragsverfahrens erhoben. Ergänzend werden Daten durch den jeweiligen Landesfachverband und dem jeweiligen Sportinternat aus NRW der Sportstiftung NRW zur Verfügung gestellt.

12. Findet eine automatische Entscheidungsfindung einschließlich eines Profilings im Sinne des Artikels 22 Absatz 1 und Absatz 4 DSGVO statt?

Im Rahmen der Entscheidung über die Förderung Deiner Person durch die Sportstiftung NRW findet keine ausschließlich automatische Entscheidungsfindung und auch kein Profiling statt.

Ende der Informationspflicht

Stand: 16. Januar 2024

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