Transparenzinfos

Informationen über die Sportstiftung NRW entsprechend der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Wir haben uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und verpflichten uns die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen:

Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
zu Name, Sitz, Anschrift und Kontaktdaten
Gründungsjahr 2000
Ansprechpartner: Maximilian Hartung, Geschäftsführer
Tel: 0221 4982 6023
maximilian.hartung@sportstiftung-nrw.de

Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
zur Satzung
allgemeine Angaben zu den Zielen bezogen auf unsere Themenfelder
(siehe auch Jahresbericht 2022, S. 6 ff)

Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Arbeit ist wegen Förderung des Sports nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid​​​​​​​ des Finanzamt Köln-West für 2017 bis 2019 vom 17.06.2020 von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit (Steuer-Nr. 223/5914/0159).

Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
zum Jahresbericht 2022 (S. 44 f.)

Tätigkeitsbericht
zum Jahresbericht 2022 (S. 6 ff.), zu den Jahresberichten 2021, 2020 und 2019

Personalstruktur
zum Jahresbericht 2022 (S. 46). Zum 01.01.2023 waren 6 hauptamtliche Mitarbeiter (VZ) sowie 1 geringfügig Beschäftigte bei der Sportstiftung NRW beschäftigt.

Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung
zum Jahresbericht 2022 (S. 48 f.)

Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
zur Satzung. Die Sportstiftung NRW ist eine allgemeine selbständige Stiftung im Sinne des § 2 Abs. 1 StiftG NW. Ihr Zweck ist die Förderung des olympischen, paralympischen und deaflympischen Nachwuchses im Leistungssport in Nordrhein-Westfalen. Sie soll die Bereitschaft von Bürgerinnen und Bürgern, gesellschaftlichen Gruppen und wirtschaftlichen Unternehmen zur Unterstützung des Nachwuchses im Leistungssport wecken und fördern.

Nach § 7 der Stiftungssatzung werden die Mitglieder des Kuratoriums von der Landesregierung berufen. Qua Amt gehören dem Kuratorium u.a. der/die Ministerpräsident/in und das für den Sport zuständige Mitglied der Landesregierung bzw. der/die zuständige Staatssekretär/in sowie der/die Präsident/in des Landessportbundes NRW, der/die Präsident/in des Westdeutschen Fußballverbandes an. Die Mitglieder des Stiftungsvorstands werden vom Kuratorium bestellt (§ 10 Satzung).

Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Die Fördermittel der Sportstiftung NRW werden über den Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen bereitgestellt: jährlich ca. 4,4 Mio. Euro (Stand 06/2022). Darin enthalten sind Lotterieerträge von WestLotto.


Stand: April 2023

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