Informationen über die Sportstiftung NRW entsprechend der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Wir haben uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und verpflichten uns die folgenden Informationen öffentlich zur Verfügung zu stellen:
Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
zu Name, Sitz, Anschrift und Kontaktdaten
Gründungsjahr 2000, Aufnahme der Geschäftstätigkeit am 02. Februar 2001
Ansprechpartner: Maximilian Hartung, Geschäftsführer
Tel: 0221 4982 6023
maximilian.hartung@sportstiftung-nrw.de
Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
zur Satzung
allgemeine Angaben zu den Zielen bezogen auf unsere Themenfelder
(siehe auch Jahresbericht 2023, S. 6 ff)
Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Arbeit ist wegen Förderung des Sports nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamt Köln-West für 2020 bis 2022 vom 29.12.2023 von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit (Steuer-Nr. 223/5914/0159).
Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
zum Jahresbericht 2023 (S. 46 f.)
Tätigkeitsbericht
zum Jahresbericht 2023 (S. 6 ff.), zu den Jahresberichten 2022, 2021, 2020 und 2019
Personalstruktur
zum Jahresbericht 2023 (S. 44). Zum 01.01.2024 waren 6 hauptamtliche Mitarbeiter (VZ) sowie 2 geringfügig Beschäftigte bei der Sportstiftung NRW beschäftigt.
Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung
zum Jahresbericht 2023 (S. 48 f.)
Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
zur Satzung. Die Sportstiftung NRW ist eine allgemeine selbständige Stiftung im Sinne des § 2 Abs. 1 StiftG NW. Ihr Zweck ist die Förderung des Nachwuchses im Leistungssport in Nordrhein-Westfalen. Hierzu soll sie auch die Bereitschaft von Bürgern, gesellschaftlichen Gruppen und wirtschaftlichen Unternehmen zur Unterstützung des Nachwuchses im Leistungssport wecken und fördern. Die Verwirklichung des Stiftungszwecks erfolgt durch die finanzielle Unterstützung neuer Initiativen und Projekte im Bereich des Trainings und der begleitenden Betreuung von Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportlern, insbesondere von Jugendlichen, sowie durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Anti-Doping-Maßnahmen. Gemäß satzungsrechtlicher Vorgabe leistet die Sportstiftung NRW von ihr bewilligte Unterstützungen an steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie individuelle Hilfen an Athletinnen und Athleten.
Nach § 7 der Stiftungssatzung werden die Mitglieder des Kuratoriums von der Landesregierung für fünf Jahre berufen. Qua Amt gehören dem Kuratorium u.a. der/die Ministerpräsident/in und das für den Sport zuständige Mitglied der Landesregierung bzw. der/die zuständige Staatssekretär/in sowie der/die Präsident/in des Landessportbundes NRW, der/die Präsident/in des Westdeutschen Fußballverbandes an. Die Mitglieder des Stiftungsvorstands werden vom Kuratorium bestellt (§ 10 Satzung).
Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Die Fördermittel der Sportstiftung NRW werden im Wesentlichen über den Landeshaushalt Nordrhein-Westfalen bereitgestellt: jährlich ca. 4,4 Mio. Euro (Stand 12/2023). Darin enthalten sind Lotterieerträge von WestLotto.
Stand: April 2024