NRW-Sportstiftungs-Stipendium

Stipendium jetzt auch zum Sommersemester

Die Sportstiftung hat eine zweite Bewerbungsphase für das NRW-Sportstiftungs-Stipendium eingeführt. Dadurch kann eine Stipendienförderung auch zum Sommersemester starten.

05.12.2023

Wer im Sommersemester ein Studium beginnt, muss nicht mehr bis zum Wintersemester mit der Stipendienbewerbung warten. Die Sportstiftung hat eine zweite Bewerbungsphase für das NRW-Sportstiftungs-Stipendium eingeführt. Ab sofort können sich Athletinnen und Athleten auch im Frühjahr für eine Stipendienförderung bewerben, die im April startet. Die Förderdauer beträgt ein Jahr. Bewerbungsfrist ist der 31. Januar eines Jahres.

Weiterhin gilt: Eine bewilligte Talent-Förderung ist Voraussetzung für die Zusage eines Stipendiums. Die Bewerbungsfrist für die Talent-Förderung endet immer einen Monat vor der Stipendiumsfrist. Bewerber müssen beide Fristen im Auge behalten.

Bisher war eine Stipendienbewerbung ausschließlich zum Wintersemesters im Oktober möglich. Der Vorstand der Sportstiftung hat die neue Regelung in seiner Sitzung am 5. Dezember 2023 beschlossen.

Was passiert nach dem Abschicken deiner Bewerbung für das Stipendium?

Die Bewerbungsfristen sind der 31. Januar für eine Stipendienförderung ab dem Sommersemester und der 31. Juli für einen Start zum Wintersemester. Damit liegen die Fristen genau einen Monat nach dem Stichtag für die Talent-Förderung. Du musst beide Fristen im Auge behalten, denn eine bewilligte Talent-Förderung ist Voraussetzung für die Zusage eines Stipendium.

Unsere Gutachter prüfen deine Bewerbung und geben ihre Empfehlung an den Vorstand weiter, der die Förderentscheidungen trifft. Der Vorstand entscheidet zweimal pro Jahr über die Stipendienvergabe: im September und im März.

 

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