Internatsplatz-Förderung

Bewohner eines NRW-Sportinternats können eine Unterstützung beantragen, die ihnen hilft, die Kosten für ihren Internatsplatz zu bewältigen.

Förderung: Bis zu 350 Euro/Monat
Förderperiode: ab 8. bis Ende 10. Klasse bzw. ab 11. Klasse bis zum Schulabschluss
Bewerbung: 2x jährlich möglich, regulär zum Schuljahresbeginn, in Ausnahmefällen oder bei Schulwechseln zum Halbjahr möglich
Förderbeginn: August bzw. Februar
Kontingent: ca. 150 Förderplätze

Die Förderung sollte die individuellen Internatskosten auf 300 Euro/Monat begrenzen. Hier findest Du die Förderkriterien.

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Internatsplatz-Förderung

Dein Weg zur Internatsplatz-Förderung

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Wenn Du einen Platz in einem der NRW-Sportinternat hast, kannst Du Dich bei der Sportstiftung um eine Unterstützung bei Deinen monatlichen Internatskosten bewerben. Dies funktioniert über das DokuMe-Portal, über den Menü-Button „Bewerben“. Wähle in DokuMe die App „Meine Sportstiftung NRW“ aus. Anschließend werden Dir die Förderbausteine angezeigt.

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Wähle den Förderbaustein „Internatsplatz-Förderung“ aus. Gib Deine Sportart und Deinen Verband an. Zunächst fragen wir die grundlegenden Förderkriterien ab: Deinen NRW-Bezug und Deinen Kaderstatus. Bestätige, dass die Ausschlusskriterien auf dich nicht zutreffen. Klicke „weiter“, um jetzt eine Förderbewerbung zu erstellen.

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Teile uns als nächstes persönliche und sportliche Daten sowie Deine sportlichen Erfolge des zurückliegenden Jahres mit. Nenne uns außerdem Dein Internat, Deine Jahrgangsstufe und Deinen voraussichtlicher Schulabschluss.

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Absenden! Du kannst eine Bewerbung erst absenden, wenn alle Felder ausgefüllt sind. Unfertige Bewerbungen werden automatisch gespeichert. Nicht abgesendete Bewerbungen werden nach sechs Monaten gelöscht.

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Dein zuständiger Verband und Deine Internatsleitung prüfen im Anschluss Deine Angaben (Kaderstatus) bzw. bestätigen die Kosten für den Internatsplatz. Bei Unstimmigkeiten wirst Du und die Sportstiftung informiert. Der Verband kann auch eine sportfachliche Einschätzung abgeben.

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Deine Bewerbung kommt jetzt in den Gutachteraussschuss. Die Gutachter geben dem Vorstand der Sportstiftung eine Förderempfehlung. Der Vorstand entscheidet schließlich in seiner jeweils nächsten Sitzung über die Zu- oder Absage Deiner Förderbewerbungen. Wir benachrichtigen Dich unmittelbar nach der Vorstandssitzung per E-Mail und per Brief.

Dein Weg zur Internatsplatz-Förderung

Was passiert nach dem Abschicken deiner Bewerbung für die Internatsplatz-Förderung bei der Sportstiftung NRW?

Die Bewerbungsfristen für die Internatsplatz-Förderung sind der 30. April für eine Förderung ab August und der 31. Oktober für den Förderstart ab Februar.

Unsere Gutachter prüfen deine Bewerbung und geben ihre Empfehlung an den Vorstand weiter, der die Förderentscheidungen trifft. Sobald ein Beschluss zu deiner Bewerbung gefasst wurde, wirst Du darüber von uns informiert.

Mentaltalent

Mentaltalent

Mentaltalent ist eine sportpsychologische Betreuungsinitiative für den leistungssportlichen Nachwuchs in NRW.

Verschiedene Angebote von mentaltalent unterstützen Dich dabei, Deine sportliche Leistungsfähigkeit zu steigern, sowie die Anforderungen und Belastungen im Leistungssport, in der Ausbildung und im Alltag besser zu bewältigen. Deine Persönlichkeitsentwicklung und deine psychische Gesundheit werden gestärkt. Seit 2007 hat mentaltalent 937 Einzelbetreuungen und 1052 Workshops organisiert. So wurden ca. 10.000 Nachwuchkader sportpsychologisch betreut.

Die Sportstiftung NRW finanziert mentaltalent zu 100 Prozent seit Gründung dieser Initiative. Ins Leben gerufen wurde sie gemeinsam mit dem Psychologischen Institut an der Sporthochschule Köln.

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Beratung & Coaching

Beratung & Coaching

Mit Beratungs- und Coaching-Angeboten möchten wir Dir helfen, deine persönlichen Stärken, Motive und Verhaltenpräferenzen zu erkennen. So möchten wir Dich in deinem schulischen, beruflichen und sportlichen Werdegang unterstützen. Ziel ist es, Dir Sicherheit für den nächsten Karriereschritt zu geben und Dir auch nach deinem Aufenthalt im Internat eine Perspektive im Leistungssport zu zeigen.

Ein Beispiel dafür war die Potenzialanalyse. Dieses nun abgeschlossene Angebot richtete sich an die Abschlussjahrgänge der NRW-Sportinternate. Folgeformate sind derzeit in Entwicklung.

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FAQs – Internatsplatz-Förderung

Welche Sportarten/Disziplinen werden gefördert?

Zum Bewerbungsverfahren sind Sportlerinnen und Sportler aus olympischen, paralympischen, deaflympischen und World-Games-Sportarten zugelassen.

Welche Bewerbungskriterien gelten bei der Internatsplatz-Förderung?

Du mindestens 1 der 3 formalen Kriterien erfüllen:

  • Start für einen NRW-Verein oder
  • Trainingsmittelpunkt in NRW aufgrund der Zuordnung zu einem Bundesstützpunkt in NRW oder
  • Lebensmittelpunkt in NRW.

 

Außerdem ist Dein Kaderstatus entscheidend. Zum Bewerbungsverfahren zugelassen werden ausschließlich Athletinnen und Athleten:

  • im Nachwuchskader 1
  • im Nachwuchskader 2
  • im Landeskader Plus (dieser wird vom Landesverband benannt)
  • in einem entsprechenden Kader im Nachwuchsbereich der World Games-Sportarten
  • Landeskader aus anderen Bundesländern können sich bewerben, wenn ihnen der Fachverband eine herausragende sportliche Perspektive bescheinigt hat
Wie hoch ist die Internatsplatz-Förderung?

Ausgewählte Athletinnen und Athleten werden mit bis zu 350 Euro monatlich gefördert, so dass der Internatsplatz maximal 300 Euro monatlich kosten sollte.

Darüber hinaus bekommst Du kostenlos Zugang zum Programm mentaltalent.

Wie lange werde ich gefördert?

Der Förderzeitraum ist individuell bis zum nächsten Schulabschluss und kann sich bis zu drei Jahre erstrecken. Du kannst Dich für den Förderzeitraum 8. bis 10. Klasse oder 11. Klasse bis Schulabschluss bewerben.

Voraussetzung ist, dass Du in diesem Zeitraum die Förderkriterien erfüllst.

Wann kann ich mich bewerben und wann startet meine Förderung?

Pro Jahr gibt es zwei Bewerbungsmöglichkeiten. Die Internatsplatz-Förderung kann im August oder im Februar eines Jahres starten. Beachten die Bewerbungsfristen ! Wir überweisen die Förderung im Regelfall zur Mitte des Monats.

Wie stelle ich einen Förderantrag?

Lege ein Konto in unserem DokuMe-Portal an, falls Du noch keines hast. DokuMe ist eine für Sportlerinnen und Sportler entwickelte Online-Plattform. Die Sportstiftung NRW nutzt sie für das Bewerbungsverfahren und als Schnittstelle zur Datenbank. Du kannst Förderbewerbungen ausschließlich digital über DokuMe stellen. Prüfe vorher, ob Du die formalen Förderkriterien erfüllst.

Öffne in DokuMe die App „Meine Sportstiftung“ und wähle die Förderung aus, auf die Du Dich bewerben möchtest. Für die Internatsplatz-Förderung kannst Du Dich unabhängig von den anderen Förderbausteinen bewerben.

Deine Internatsleitung bestätigt uns die Kosten für Deinen Internatsplatz. Dein Verband prüft Deine Angaben zum Kaderstatus.

Beachte, dass eine Bewerbung keinen rechtlichen Anspruch auf eine Förderung bedeutet.

 

Muss ich im Rahmen meiner Bewerbung meine Laufbahnberatung kontaktieren?

Nein. Ein Laufbahngespräch am Olympiastützpunkt ist nicht obliagtorisch, ist aber empfehlenswert

Was passiert mit meiner Bewerbung, wenn ich sie abgeschickt habe?

Unser Gutachterausschuss prüft Deine Bewerbung und gibt eine Empfehlung an den Vorstand der Sportstiftung NRW weiter, der schließlich über jede Bewerbung einzeln entscheidet.

Wie aktiviere ich eine bewilligte Förderung?

Wenn Deine Bewerbung erfolgreich war, erhältst Du eine Benachrichtigung per Post UND per E-Mail. In Deinem DokuMe-Profil sind „bewilligte“ Förderanträge (Antrags-ID beachten!) entsprechend markiert.

Öffne den Antrag, um die Fördervereinbarungen aufzurufen und Deine Bankverbindung einzutragen, auf die Deine Förderung eingezahlt werden soll („neues Formular erstellen“ und „öffnen“). Bestätige, dass Du die Fördervereinbarungen gelesen hast und akzeptierst.

Diesen Vorgang musst Du bei jeder neuen bewilligte Förderung wiederholen.

In welchem Fall endet meine Förderung vorzeitig?

Wenn Du Deine Leistungssportkarriere beendest, endet Deine Förderung zum Zeitpunkt Deines nächsten Schulabschlusses. Wenn Du das Internat verlässt oder wenn Dein Jahresbruttoeinkommen auf über 45.000 Euro steigt, endet die Förderung im darauffolgenden Monat.

Wenn Du die Rückmeldefrist zur Überprüfung der Förderkriterien nicht einhältst (Förderung wird pausiert), endet die Förderung zum Schuljahresende. Dies gilt auch, wenn Du in den PK, EK bzw. TK, OK, WGK, DK oder PAK berufen wirst.

Deine Ansprechpartner
Hannah Pohl
Hannah Pohl

Referentin Athletenförderung
hannah.pohl@sportstiftung-nrw.de
0221 4982 6021
Mobil 0177 442 67 18

Anke Denecke
Anke Denecke

Für technische Fragen im Bewerbungsverfahren
anke.denecke@sportstiftung-nrw.de
Tel. 0221 4982 6025

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