Qualitätsoffensive in NRW-Sportinternaten
Förderkonzept
Ziel der Sportstiftung NRW ist es, Nachwuchstalente im Leistungssport optimal auf dem Weg zu Olympischen und Paralympischen Spielen, Deaflympics sowie World Games sowie an Welt- und Europameisterschaften zu unterstützen. Dafür hat die Sportstiftung NRW das Konzept der Individualförderung entwickelt. Es beinhaltet eine ganzheitliche persönliche Unterstützung für Nachwuchstalente. Begleitend startete die Sportstiftung 2019 das Projekt „Qualitätsoffensive NRW-Sportinternate“.
Entsprechend § 2 „Gemeinnütziger Stiftungszweck“ Absatz (3) der Satzung der Sportstiftung NRW wird der Stiftungszweck insbesondere verwirklicht durch die finanzielle Unterstützung neuer Initiativen und Projekte im Bereich des Trainings und der begleitenden Betreuung von Nachwuchsleistungssportlerinnen und -sportlern. In diesem Zusammenhang zählen dazu die Förderung von Sportinternaten und ausgewählten Maßnahmen im Verbundsystem Schule und Leistungssport sowie individuelle Hilfsmaßnahmen für Kadersportlerinnen und -sportlern bzgl. der Internatskosten.
NRW verfügt über ein dichtes Netz an Leistungssportstandorten mit Spitzensportinternaten, die eng mit den NRW Sportschulen und den Bundes- und Landesstützpunkten kooperieren. Diese Sportinternate sind ein frühes Angebot für die jungen Athletinnen und Athleten, sich neben der Schule auf den Leistungssport zu konzentrieren. Daraus resultiert eine besondere Verantwortung der Sportinternate. Dieser Verantwortung möchte die Sportstiftung NRW mit dem Projekt „Qualitätsoffensive NRW-Sportinternate“ Rechnung tragen.
Ziele
Die Sportstiftung möchte Sportinternate bei der Umsetzung folgender Ziele unterstützen:
– Die Sportinternate sollen die Athletinnen und Athleten im Sinne einer ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung fördern. Dies beinhaltet die schulische und leistungssportliche Ausbildung sowie auch die Unterstützung beim Erlernen sozialer und emotionaler Kompetenzen.
– Alle Athletinnen und Athleten sollen einen qualifizierten Schulabschluss respektive die allgemeine Hochschulreife erzielen und eine berufliche Perspektive entwickeln.
– Die Sportinternate sollen ein verlässlicher Partner der Eltern der Athletinnen und Athleten sein.
– Die Sportinternate sollen ein verlässlicher Partner der Institutionen des Leistungssports sein.
– Die Sportinternate sind ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Leistungssportkarriere in NRW.
– Die Sportinternate tragen zur Stärkung der Attraktivität des Leistungssportstandorts NRW bei.
Förderrichtlinie
Der zukünftigen Förderung der Sportinternate liegt eine Sachstandsanalyse zugrunde, die die Stiftung gemeinsam mit den Mitarbeitern der Internate durchgeführt hat. Trotz der in der Analyse festgestellten Heterogenität bezüglich der Trägerstruktur, der Aufnahmekrterien und der Kostenstruktur der einzelnen Einrichtungen, müssen die Sportinternate für eine Förderung durch die Sportstiftung NRW folgende Förderrichtlinien erfüllen:
– Die Betriebserlaubnis des zuständigen Landschaftsverbandes muss vorliegen.
– Das pädagogische Konzept beruht auf dem Prinzip der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung.
– Eine am pädagogischen Konzept orientierte Internatsordnung liegt vor.
– Ein Konzept zur Prävention vor sexualisierte Gewalt liegt vor.
– Betreuungsverträge mit den Athletinnen und Athleten entsprechend den o.g. Konzepten liegen vor.
– Die pädagogische Betreuung mit entsprechendem Betreuungsschlüssel und Nachweis der Qualifizierung des Personals ist gesichert. Die Betreuung ist an 7 Tagen 24 Stunden gesichert und wird dokumentiert. Dienst- und Notfallpläne liegen vor.
– Die Sportinternate verfolgen das Ziel, in einem angemessenen Verhältnis zur Internatsgröße und zur Fördersumme der Sportstiftung NRW eine angemessene Anzahl von Athletinnen und Athleten zu betreuen, die die Förderkriterien der Sportstiftung NRW erfüllen. Hierbei ist grundsätzlich ein unterer Richtwert von 10 Kadern anzustreben. Sollte der Richtwert dauerhaft unterschritten werden, ist der Sportstiftung NRW ein Entwicklungskonzept mit dem Ziel vorzulegen, den Richtwert wieder zu erreichen, um einen Ausschluss aus der Förderung zu verhindern.
– Zum Zeitpunkt der Antragsstellung muss bereits eine – im Verhältnis zur Internatsgröße und zur Fördersumme der Sportstiftung NRW angemessene – Anzahl von Athletinnen und Athleten betreut werden, die die Förderkriterien der Sportstiftung NRW erfüllen; hierbei wird ein Richtwert von 5 Kadern angesetzt.
– Eine Förderung wird nicht für Sportinternate gewährt, die ausschließlich Athletinnen und Athleten einer einzelnen Sportart und eines einzelnen Vereins zulassen.
– Die Einbindung der Sportinternate in das Verbundsystem Schule und Leistungssport sowie die jeweilige Internatsgröße und Auslastung werden bei der Bewertung berücksichtigt.
– Die Antragsstellung sowie der jährliche Verwendungsnachweis sind ausschließlich digital über das DokuMe-Portal einzureichen.
– Die Betreuung hinsichtlich Medizin, Physiotherapie, Ernährungsberatung, Psychologie und Laufbahnberatung ist geregelt und gesichert.
– Die regelmäßige Kommunikation zu den Eltern und Schulen ist gesichert und wird dokumentiert.
– Eine regelmäßige Kommunikation zwischen dem Sportinternat und den im Leistungssport verantwortlichen Institutionen findet statt und wird dokumentiert.
– Die Aufnahmekriterien bzgl. der „Internatstauglichkeit“ sind geregelt (Aufnahmegespräch mit Eltern und Trainer, Probewoche etc.) und werden dokumentiert.
– Die Aufnahmekriterien hinsichtlich der sportlichen Perspektive sind im Einvernehmen mit den Sportverbänden und Leistungssportinstitutionen geregelt und dokumentiert.
– Die herausragende sportliche Perspektive der Landeskader soll durch die im Leistungssport Verantwortlichen (Bundes-, Landestrainer) bei Aufnahme ins Internat schriftlich bestätigt werden.
Förderbausteine
Bei Erfüllung bzw. zur Erfüllung der oben genannten Förderrichtlinien können die Sportinternate Anträge auf Förderung folgender Maßnahmen stellen:
– Haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit von Internatsleiterinnen und -leitern sowie von Erzieherinnen und Erziehern im Bereich der Sportinternate des Verbundsystems
– Nebenberufliche Tätigkeit oder Honorartätigkeit von Personen, die die Sportinternate des Verbundsystems unterstützen
– Sicherung des Nachführunterrichts im Einzelfall und soweit diese nicht mit Haushaltsmitteln des Landes abgedeckt werden können
– Sicherung einer qualifizierten Wochenend- und Nachtbetreuung auf der Basis eines entsprechenden sportlichen und pädagogischen Konzepts für diese Zeit.
Förderverfahren
Die Förderanträge sind in Bezug auf Förderhöhe, Förderzeitraum und Förderbedarf konkret und nachvollziehbar zu begründen. Der Vorstand der Sportstiftung NRW entscheidet auf Empfehlung des Gutachterausschusses über jeden Einzelfall. Auf eine Förderung durch die Sportstiftung NRW besteht auch bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen kein Rechtsanspruch.