Bewilligungsbedingungen

Allgemeine Bewilligungsbedingungen der Sportstiftung NRW

I. Haushaltsvorbehalt

Die in Aussicht gestellten Zuschüsse können grundsätzlich nur vorbehaltlich der Haushaltsmittel gewährt werden, die der Sportstiftung NRW in den jeweiligen Haushaltsjahren zur Verfügung stehen. Die Mittelzusagen für das laufende Haushaltsjahr sind rechtsverbindlich. Dagegen können Fördermittel, die für Folgejahre in Aussicht gestellt werden, grundsätzlich nur gewährt werden, wenn der Sportstiftung NRW in den jeweiligen Haushaltsjahren die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen (Haushaltsvorbehalt). Die Mittel für diese Haushaltsjahre müssen nicht beantragt werden. Sollte der Fall des Haushaltsvorbehaltes eintreten wird die Geschäftsstelle der Stiftung die Projektpartner zeitnah informieren.

II. Zweckbindung

Die Zuschüsse sind zweckgebunden, d.h. entsprechend des von Ihnen eingereichten Kosten- und Finanzierungsplans, für das vorgenannte Projekt zu verwenden. Dieser ist hinsichtlich des Gesamtergebnisses der Ausgaben einschließlich des Eigenanteils des Antragstellers (sowie ggf. von Drittmitteln) für den Antragsteller bindend. Ermäßigen sich nach der Zuwendung die in dem Finanzierungsplan veranschlagten Gesamtausgaben für den Zuwendungszweck, erhöhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Deckungsmittel hinzu, so ermäßigt sich der Zuschuss um den vollen in Betracht kommenden Betrag.

III. Personalmaßnahmen

Wir weisen Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bei Personalmaßnahmen der Antragsteller bzw. Arbeitgeber für die von ihm veranlassten oder selbst geschlossenen Arbeitsverhältnisse rechtlich und wirtschaftlich allein verantwortlich ist. Die Sportstiftung NRW wird grundsätzlich von jeglichen Rechtsansprüchen freigestellt, die aus einem Arbeitsverhältnis entstehen könnten, das mit Zuschüssen, die durch die Sportstiftung NRW gewährt wurden, ermöglicht wurde.

IV. Verwendungsnachweis

Sie sind verpflichtet, uns jährlich die Verwendung der Fördermittel in Form eines digitalen Verwendungsnachweises nachzuweisen. Wir werden Sie jährlich digital dazu auffordern. Der Verwendungsnachweis ist in dem bewilligten Antrag in Förderportal DokuMe auszufüllen. Nicht verbrauchte Mittel zzgl. eventuell aufgelaufener Zinsen – in Höhe des auf die Sportstiftung NRW entfallenden Anteils – überweisen Sie bitte bis spätestens 31. Mai des laufenden Wirtschaftsjahres an unsere Bankverbindung:

Kreissparkasse Köln, IBAN: DE24 3705 0299 0000 3606 27

V. Öffentlichkeitsarbeit

Mit unserer Zuwendung ist verbunden, dass in Interviews, in Presseveröffentlichungen, bei Presseterminen, auf dem Internetauftritt und in sozialen Medienkanälen in angemessener Form auf die Förderung dieser Maßnahme durch die Sportstiftung NRW hingewiesen wird. Dabei ist in Publikationen (z.B. Plakaten, Veranstaltungsprogrammen, Projektdarstellungen/-dokumentationen) und bei digitalen Veröffentlichungen die Sportstiftung NRW in Verbindung mit ihrem offiziellen Logo an deutlich sichtbarer Stelle zu nennen. Die Sportstiftung NRW unterstützt bei der Umsetzung dieser Maßnahmen.

Fristen