Corona-Pandemie

Fördergarantie bis Ende 2020

Die Sportstiftung NRW hat alle laufenden Förderbescheide in vollem Umfang bis Ende 2020 verlängert. Damit reagieren wir auf die Folgen der Corona-Pandemie und die Verschiebung der Olympischen/ Paralympischen Spiele in Tokio.

24.03.2020

Die Sportstiftung NRW garantiert eine Absicherung für rund 400 Sportler, die durch den Ausfall des Trainingsbetriebes oder von Wettkämpfen nicht in der Lage waren und sind, ihren Leistungsnachweis zu erbringen. Die pauschale Verlängerung aller Förderzusagen, die im Laufe des Jahres ausgelaufen wären, entspricht einem zusätzlichen Fördervolumen von ca. 120.000 Euro.

„Wir sichern unseren Athletinnen und Athleten mit dieser Maßnahme eine nachhaltige Perspektive“, sagt Vorstandsvorsitzende Ute Schäfer. „Die Sportstiftung NRW bleibt auch in schwierigen Zeiten ein verlässlicher Partner.“

Drop-out von Talenten verhindern

Wegen der Coronakrise können viele Sportler*innne ihre Nebenjobs und Werkstudentenstellen nicht mehr ausüben. Unterstützungen fallen weg, Fördergelder werden nicht mehr ausgezahlt. Den Athleten fehlt dadurch die Grundlage, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Die Förderzusage der Sportstiftung soll ein der Pandemie geschuldetes „Drop-out“ verhindern. „Wir wollen dem Leistungssportstandort Nordrhein-Westfalen alle Talente erhalten“, betont Ute Schäfer. Es solle weiterhin kein Zweifel an der Vereinbarkeit von Leistungssport mit Schule, Ausbildung oder Beruf bestehen.

Gegenseitige Solidarität

„Unsere NRW-Talente sind unverschuldet in eine kritische Situation geraten, deren Ende noch nicht abzusehen ist“, sagt Ute Schäfer. „Sie verhalten sich in der Krise vorbildlich und solidarisch mit allen Bürgerinnen und Bürgern, indem sie auf die Ausübung ihrer Lebensgrundlage verzichten. Dies ist unabdingbar, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Sportstiftung sieht sich in der Pflicht, diese Athletinnen und Athleten ebenso solidarisch aufzufangen.“

Athleten in einer außerordentlich dramatischen Notlage, können sich an die Geschäftsstelle der Sportstiftung NRW wenden. Flexible Sonderhilfsmaßnahmen sind möglich und werden im Einzelfall geprüft.

120.000 € in sechs Monaten

Aktuell fördert die Sportstiftung NRW rund 400 Athlet*innen aus olympischen und paralympischen Sportarten. Die pauschale Verlängerung aller in der zweiten Jahreshälfte auslaufenden Förderungen entspricht einem Volumen von 120.000 € für die Zeit vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020. Eine Ausweitung der Förderzusagen bis zu den Olympischen und Paralympischen Spielen in Tokio 2021 ist möglich. Neue Anträge auf Individualförderung von bisher noch nicht geförderten Athleten können nach wie vor eingereicht werden. Der gesamte Umfang der Individualförderung beträgt etwa eine Million Euro pro Jahr.

Prämie für NRW-Starter bleibt bestehen

Die ausgelobte Prämie für die Teilnahme an den Olympischen oder Paralympischen Spielen in Tokio 2021 wird in voller Höhe von 3.500 € pro Athlet*in nach den Wettkämpfen ausgezahlt.

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