Neue Individualförderung

Ab jetzt um Förderung bewerben!

Die Bewerbungsplattform ist freigeschaltet. Ab sofort können sich Nachwuchsathlet*innen eigeninitiativ und durch ein neues Auswahlverfahren um eine monatliche Förderung bei der Sportstiftung NRW bewerben.

28.03.2023, Foto: Marcel Ohm

Ab sofort können sich Athlet*innen für die Internatsplatz-Förderung, die Talent-Förderung und das NRW-Sportstiftungs-Stipendium (2023/24) bewerben!

Direkt zum Bewerbungsportal DokuMe

Die Bewerbungsplattform DokuMe der Sportstiftung NRW ist freigeschaltet. Die Umbaumaßnahmen für das neue Bewerbungs- und Auswahlverfahren sind abgeschlossen. Jetzt können sich Athlet*innen eigeninitiativ und unmittelbar bei der Sportstiftung um eine Unterstützung bei ihren Internatsplatzkosten sowie für die neue Talent-Förderung (250 €/Monat) und das NRW-Sportstiftungs-Stipendium (300 €/Monat) bewerben.

Das gilt neben olympischen, paralympischen und deaflympischen auch für Nachwuchsathlet*innen aus World Games-Sportarten.

Bis 24. April für Internatsplatz-Förderung ab 1. August 2023 bewerben.
Bis 26. Juni für Talent-Förderung ab 1. Oktober 2023 bewerben.
Bis 31. Juli für NRW-Sportstiftungs-Stipendium ab 1. Oktober 2023 bewerben.

Wer kann sich wie bewerben?

Um zum Bewerbungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Bewerber*innen die formalen Förderkriterien erfüllen. Neu ist hierbei, dass ausschließlich Athlet*innen aus den Nachwuchskadern 1 und 2 sowie dem Landeskader Plus zugelassen sind. Entscheidend ist außerdem der NRW-Bezug durch den Trainings- oder Lebensmittelpunkt oder das Vereinsstartrecht.

Förderkriterien und FAQs zur Talent-Förderung und Internatsplatz-Förderung und zum Stipendienprogramm

Wenn die formalen Hürden genommen sind, beginnt der eigentliche Bewerbungsprozess. Für die Talent-Förderung hat die Sportstiftung ein 6-Kompetenzenmodell entwickelt. Das Modell weist Eigenschaften und Kompetenzen aus, die mündige Athlet*innen auszeichnen. Im Bewerbungsprozess werden Fragen zu den einzelnen Kompetenzfeldern gestellt. Die Ergebnisse dieser Selbsteinschätzung fließen in die Bewerbung ein. Darüber hinaus ist ein Motivationsschreiben und ein kurzes Bewerbungsvideo erforderlich. Die Stipendienförderung ist nur in Verbindung mit der Talent-Förderung möglich.

Warum das neue Auswahlverfahren?

Die Sportstiftung NRW möchte Athletinnen und Athleten unterstützen, die durch ihre Leistungen und ihre Leidenschaft die Menschen in NRW begeistern und inspirieren. Das neue Bewerbungsverfahren – mit Persönlichkeitsfragebogen, Video und Motiavtionsschreiben – dient dazu, diese Athlet*innen zu identifizieren.

Das 6-Kompetenzenmodell:

Das Modell basiert auf den Einschätzung von Athlet*innen. Die Sportstfitung hat es in Zusammenarbeit mit dem Kölner Institut für Managementberatung und mit Unterstützung der studentischen Unternehmensberatung „Campus for Company“ entwickelt.

Dein Ansprechpartner
Hannah Pohl
Hannah Pohl

Für Fragen zur Individualförderung

hannah.pohl@sportstiftung-nrw.de
Tel. 0221 4982 602-1
Mobil 0177 442 67 18

Anke Denecke
Anke Denecke

Für technische Fragen im Bewerbungsverfahren
anke.denecke@sportstiftung-nrw.de
Tel. 0221 4982 602-5

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