Verwendungsnachweis

Verwendungsnachweis

Der Stiftung ist bis zum 31. Mai des neuen Haushaltsjahres der Verwendungsnachweis über die ordnungsgemäße Verwendung der Stiftungsmittel des vorhergehenden Jahres vorzulegen. Die dem Verwendungsnachweis zugrundeliegenden Originalbelege sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Eine Prüfung der Belege vor Ort behält sich die Stiftung vor. 

 

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